Verkehrsrecht: Blinkmuffel tragen bei Unfällen eine Mitschuld

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MonacoFranze
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Verkehrsrecht: Blinkmuffel tragen bei Unfällen eine Mitschuld

Beitrag von MonacoFranze »

Aktuelles Urteil

Auch wenn Blinkmuffel sich oft nicht daran halten: Das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung, als das Blinken, ist Pflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit Konsequenzen rechnen, wie jetzt ein Fall des Oberlandesgerichts in Hamm zeigte.

Das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung ist ein elementarer Bestandteil der Kommunikation im Verkehr. Wer das Blinken nur als Option betrachtet, kann bei einem Unfall eine Mitschuld aufgebrummt bekommen, wie ein aktueller Fall des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. Hier kam es zu einer Kollision auf einer Autobahnabfahrt, bei der sich der Fahrstreifen in zwei Spuren aufgabelte. Die vorausfahrende Autofahrerin hatte sich hier nicht eindeutig eingeordnet, auch der Blinker kam nicht zum Einsatz, als sie letztlich doch rechts fuhr. Das dahinter fahrende Fahrzeug überholte daraufhin verkehrswidrig rechts – es kam zum Zusammenstoß.

Ansage: Wer abbiegt, muss blinken

Das Gericht kam zu der Ansicht, dass im konkreten Fall keine der beiden Fahrspuren als Fortsetzung der ursprünglichen Fahrtrichtung angesehen werden konnte. Deshalb hätte das vorausfahrende Fahrzeug in jedem Fall den rückwärtigen Verkehr beobachten und blinken müssen – was übrigens auch für das überholende Auto gegolten hätte. Da der Überholvorgang der hinteren Autofahrerin aber ebenfalls rechtswidrig war, entschieden die Richter in Hamm, die Schuld auf beide Beteiligten jeweils zur Hälfte aufzuteilen.
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Jeremy Clarkson

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