Das ändert sich für Autofahrer 2017

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Das ändert sich für Autofahrer 2017

Beitrag von Pfiffy »

Das neue Jahr bringt für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer einige Änderungen. Fahrradfahrer dürfen sich nicht mehr nach Fußgängerampeln richten, das Handy am Steuer soll mit höheren Strafen belegt werden und eine Bußgeldreform soll her.

Das Jahr 2017 hält wieder einige Änderungen im Bußgeldkatalog und in den Gesetzen für deutsche Autofahrer bereit. Die wohl größte Neuerung, die Bußgeldreform, befindet sich aktuell noch in Diskussion. Verkehrsminister Alexander Dobrindt plant künftig härtere Strafen für Raser zu verhängen. Zur Diskussion stehen dabei einkommensabhängige Bußgelder von bis zu 1000 Euro und bis zu zehnjährige Haftstrafen für illegale Autorennen. So gut wie sicher ist, dass die Handynutzung am Steuer 2017 teurer werden wird: 100 Euro sollen Autofahrer künftig zahlen, bei Gefährdung sogar 150. Fahrradfahrer müssen mit 55 Euro rechnen. Das Schreiben von Kurznachrichten soll ebenfalls Bestandteil des Bußgeldkatalogs werden. Bisher gibt es dort keine bestimmte Regelung für das Schreiben, nur für das Telefonieren mit dem Handy. Außerdem soll auch die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen mit einem Bußgeld belegt werden. Fahrradfahrer müssen ab dem 1. Januar 2017 an den Ampeln aufpassen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für sie nämlich keine Fußgängerampeln mehr. Sie müssen dann entweder auf die speziellen Lichtzeichen für Fahrradfahrer achten oder sich nach dem Ampeln für Autos richten (§ 37 Abs. 2 Satz 6 StVO).

Auch auf der Autobahn müssen sich Autofahrer auf Veränderungen einstellen. Ab 2017 dürfen die sogenannten Giga-Liner regulär die Autobahnen befahren. Bis Ende des Jahres läuft noch ein Feldversuch, in dem die Land-Lkw rund 60 Prozent der Autobahnen befahren dürfen. Ab dem 1. Februar 2017 wird zudem ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlfahrer transportieren und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Die besagt, dass der Rollstuhl in einem speziellen Rollstuhl-Rückhaltesystem befestigt sein muss und der Rollstuhlnutzer selbst ebenfalls darin gesichert sein muss. Die neue Regelung gilt bereits seit Juni, wird jedoch erst jetzt mit Bußgeldern geahndet. Die Höhe der Bußgelder orientiert sich an dem bestehenden Bußgeld für das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten während der Fahrt, das mit 30 Euro dotiert ist. Auch für Motorradfahrer hält das Jahr 2017 Änderungen bereit. Denn ab kommendem Jahr dürfen nur noch Motorräder, die mindestens der Euro-4-Norm entsprechen, neu zugelassen werden. Im nächsten Jahr muss man sich außerdem auf Änderungen bei Kosten für die Hauptuntersuchung einstellen. Die Preise sollen etwas angehoben werden. Genauso wie die Kosten für die Führerscheinprüfung.

Quelle: autozeitung.de
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