StVO-Änderung

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Pfiffy
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StVO-Änderung

Beitrag von Pfiffy »

Das Verkehrsministerium rund um Andreas Scheuer (CSU) hat Mitte August 2019 einen Entwurf für eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) mit höheren Bußgeldern vorgelegt. Demnach könnte sich im deutschen Straßenverkehr bald einiges ändern.

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Capitano
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Re: Neue StVO (Bußgelder): Pläne von Andreas Scheuer

Beitrag von Capitano »

Wenn unsere Politiker etwas initiieren, dann offensichtlich absichtlich so, dass es mit Sicherheit schief gehen muss!
Anstatt einfach die Bußgeldhöhe zu steigern, werden neue, kaum zu überwachende, Vorschriften erlassen
Bei der Rettungsgasse geht es schon los, die Fahrer und Beifahrer von Einsatzfahrzeugen haben etwas anderes zu tun, als "Rettungsgassenblockierer" zu beanstanden. Und die wenigsten Polizeidienststellen haben wohl zusätzliches Personal für diese Aufgabe zur Verfügung.
Busspuren mit mind. drei Personen im Fahrzeug:
Auch hier wäre ein extremer Personalaufwand erforderlich. Bei getönten Scheiben erkennt man ggf hinten mitfahrende Personen nicht. Und dann:
Was sind drei Personen? Wenn die Beifahrerin schwanger ist, sind die dann schon zu dritt?
Ich stelle mir vor, wie gerade hier in unserem "Rechtsstaat" unzählige Verfahren stattfinden werden.
Und wie soll die Polizei ein verbotswidriges Abschalten des "Notbremsassistensystems" entdecken?
Aber wie schon geschrieben, man täuscht gute Absichten vor, aber in Wirklichkeit ist alles eine Farce und soll ja gar nicht funktionieren!

Viele Grüße
Helmut
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Pfiffy
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Re: Neue StVO (Bußgelder): Pläne von Andreas Scheuer

Beitrag von Pfiffy »

Die Bundesregierung hat Anfang November 2019 höhere Strafen für Verkehrssünder beschlossen und stimmte damit einem entsprechenden Plänen des Verkehrsministeriums rund um Andreas Scheuer (CSU) für eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) mit höheren Bußgeldern zu.

Hier weiterlesen
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MonacoFranze
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Re: Neue StVO (Bußgelder): Pläne von Andreas Scheuer

Beitrag von MonacoFranze »

Wurde auch Zeit. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass das alles durch den Bundesrat geht und ab 1.1.2020 gilt.

Servus,
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Pfiffy
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Neue Regeln, neue Schilder, neue Strafen

Beitrag von Pfiffy »

Der Bundesrat hat die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgeschlagene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Änderungen am Freitag (14.2.2020) gebilligt.

Sie sieht unter anderem deutlich härtere Strafen vor, auch soll das Radfahrern sicherer gemacht werden.

Hier weiterlesen: https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... e-strafen/
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Re: StVO-Änderung

Beitrag von MonacoFranze »

Das wurde ja Zeit. Endlich mal höhere Strafen für die ganzen kleineren Verstöße und primär die für's Falschparken. Das wird ein Spass beim Strafzettel schreiben!

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Re: StVO-Änderung

Beitrag von Ricardo52 »

Vielleicht eine blöde Frage, aber wirkt sich die aktuelle Covid-19 Krise auch auf die Einführung dieser Vorschriften aus? Im Sinne ist es abgesagt?
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Re: StVO-Änderung

Beitrag von MonacoFranze »

Ricardo52 hat geschrieben: 19.04.2020 12:07 Vielleicht eine blöde Frage
Stimmt. Die Änderung der StVO ist noch nicht verkündet, das ist durch die momentane Krise wohl etwas nach Hinten gerutscht.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... o-novelle/

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Re: StVO-Änderung

Beitrag von Pfiffy »

Jetzt ist es so weit: Die angepasste StVO mit neuen Verkehrsregeln gilt ab dem 28. April 2020.

https://www.autozeitung.de/aenderungen- ... 97042.html
https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... utofahrer/
https://www.autobild.de/artikel/neue-st ... 57095.html

Grücce
Pfiffy

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Re: StVO-Änderung

Beitrag von Pfiffy »

Die im April 2020 veröffentlichte StVO-Novelle mit ihren zahlreichen Änderungen war in Teilen rechtlich unwirksam, jetzt haben sich Bund und Länder auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt.

Die Strafen und Bußgelder der neuen StVO im Detail
● Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kostet künftig bis zu 110 Euro.
● Das Bußgeld fürs unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.
● Neuer Tatbestand: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder einen Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge zuparkt, der wird mit 55 Euro verwarnt.
● Ebenfalls neu: Wer einer Straßenbahn keinen Vorrang gewährt, muss 80 Euro zahlen; wer auf Schienen parkt, 70.
● Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird die Geldbuße auf bis zu 100 Euro erhöht.
● Das "ganz normale" Knöllchen kostet künftig nicht mehr bis zu 15 Euro, sondern bis zu 55 Euro.
● Das Durchfahren oder Nichtbilden einer Rettungsgasse kostet künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld sowie einen Monat Fahrverbot.
● Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, zahlen 70 Euro.
● Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
● Auto-Posing, das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie belästigendes, unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
● Notorische Schnellfahrer müssen künftig deutlich mehr berappen: Geschwindigkeitsübertretungen werden heftiger bestraft. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Reform bestehen.
Die neuen Strafen fürs Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit innerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 30 Euro (bisher 15 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 Euro (bisher 25 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 Euro (bisher 35 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 Euro (bisher 80 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 Euro (bisher 100 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 Euro (bisher 160 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 Euro (bisher 200 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 Euro (bisher 280 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 480 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 800 Euro (bisher 680 Euro)
Außerorts:
Bis zu 10 km/h zu schnell: 20 Euro (bisher 10 Euro)
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 Euro (bisher 20 Euro)
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 Euro (bisher 30 Euro)
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 Euro (bisher 70 Euro)
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 Euro (bisher 80 Euro)
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 Euro (bisher 120 Euro)
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 Euro (bisher 160 Euro)
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 Euro (bisher 240 Euro)
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 Euro (bisher 440 Euro)
Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro (bisher 600 Euro)

Wann genau die neuen Regelungen starten, ist noch nicht klar.

Weitere Details unter https://www.autozeitung.de/aenderungen- ... 97042.html
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Re: StVO-Änderung

Beitrag von MonacoFranze »

Wird Zeit, dass das alles verschärft wird. Ich wär ja für eine Vervierfachung der Bußgelder gewesen damit die Verstöße mal so richtig weh tun und wieder Ordnung auf die Straßen, die Gehwege und die Radwege kommt.

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Re: StVO-Änderung

Beitrag von Pfiffy »

Für alle, die es noch nicht aus der Tagespresse wissen:

Bund und Länder haben sich Mitte April 2021 auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Am 8. Oktober 2021 hat ihm der Bundesrat zugestimmt. Sobald Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung unterschrieben hat, geht sie drei Wochen später in Kraft – der 1. November erscheint demnach als Start-Datum realistisch.

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Re: StVO-Änderung

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Der neue Bußgeldkatalog ist ja seit gestern gültig, ihr habt es ja vermutlich in der Tagespresse gelesen oder in den Nachrichten gesehen.

Hier ein Artikel dazu mit den genauen Daten:

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