Bei Dashcams handelt es sich um kleine Kameras, die ähnlich einem Navi an der Windschutzscheibe oder dem Armaturenbrett befestigt werrden und das Geschehen vor dem Fahrzeug aufzeichnen. Der Verkehrsgerichtstag fordert endlich eine klare Regelung für die Nutzung von Dashcams im Auto. Die kleinen Kameras an der Windschutzscheibe helfen bei der Aufklärung von Unfällen, aber Datenschützer haben Bedenken.
Wer nachlesen möchte, hier ein Artikel bei der Autozeitung oder der Autobild.
Was meint ihr, sollen Dashcams erlaubt werden?
Grücce
Pfiffy
Sollen Dashcams erlaubt werden?
- MonacoFranze
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Re: Sollen Dashcams erlaubt werden?
Ja, unbedingt und sofort!
Servus,
da Franze
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Geschwindigkeit hat noch niemanden umgebracht. Plötzlicher Stillstand, das ist es, was dich erwischt.
Jeremy Clarkson
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Re: Sollen Dashcams erlaubt werden?
Hi,
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"Der mit dem großen Auspuff fährt!"
Re: Sollen Dashcams erlaubt werden?
Stellt sich die Frage überhaupt?
Wer kann mir verbieten, eine Dashcam anzustöpseln?
Ob das gerichtsverwertbar sein wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ich weiß allerdings von Bekannten aus Weißrussland, dass sie nur noch mit Dashcam fahren, um den korrupten Verkehrspolizisten Grenzen setzen zu können. Soweit ist es bei uns hoffentlich noch nicht.
Grüße,
Martin
Wer kann mir verbieten, eine Dashcam anzustöpseln?
Ob das gerichtsverwertbar sein wird, steht auf einem anderen Blatt.
Ich weiß allerdings von Bekannten aus Weißrussland, dass sie nur noch mit Dashcam fahren, um den korrupten Verkehrspolizisten Grenzen setzen zu können. Soweit ist es bei uns hoffentlich noch nicht.
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- MonacoFranze
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Re: Sollen Dashcams erlaubt werden?
Anstöpseln kannst du sie, betreiben jedoch nicht. Das deutsche Datenschutzgesetz steht dagegen. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile, die den Datenschützern Recht geben, damit ist eine Dashcam verboten, andere Gerichte haben Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel zugelassen. Ergo ist jetzt der Gesetzgeber gefragt eine einheitliche Regelung per Gesetz zu erwirken.
Servus,
da Franze
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Jeremy Clarkson
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Re: Sollen Dashcams erlaubt werden?
Grundsätzlich finde ich es gut. Bei einem Unfall, etc.
Aber: Es gibt da natürlich ein großes problem mit dem Datenschutz.
Zumal, ganz ehrlich: ICH hätte keinen Bock mich irgendwann auf Youtube wiederzufinden, weil mich irgendeiner die ganze Zeit von hinten gefilmt hat.
Aber: Es gibt da natürlich ein großes problem mit dem Datenschutz.
Zumal, ganz ehrlich: ICH hätte keinen Bock mich irgendwann auf Youtube wiederzufinden, weil mich irgendeiner die ganze Zeit von hinten gefilmt hat.
- trosti
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Re: Sollen Dashcams erlaubt werden?
Natürlich sind solche Kamaras erlaubt. Die Frage der Verwertbarkeit der Aufnahmen im Prozess ist wohl dieselbe, wie bei allen Foto- und Filmaufnahmen, nämlich ob prozessuale Beweisverbote oder die Urheber- oder Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Person entgegenstehen, also dem Beweisinteresse des Geschädigten/des Staates vorgehen. Das muss der Richter abwägen....
Keine CC´s mehr? -Schluchz.....
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Re: Sollen Dashcams erlaubt werden?
Es kommt darauf an, warum die DashCam an ist...
Wir wollen Erinnerungsfilme unserer Wohnmobilreisen ausschließlich für uns selber machen. Mir der Begründung dürfte das kein Problem sein. Wenn dann rein zufällig ein Unfall aufgezeichnet wird, kann ich mir überlegen, ob ich diesen Teil des Film der Polizei übergebe oder nicht... Ob das dann später in einem Gerichtsverfahren verwertet wird entscheidet der Richter.
Film- und Fotoaufnahmen zu rein privaten Zwecken, Urlaubserinnerungen, dürften man wohl kaum verbieten können. Natürlich wäre jegliche Veröffentlichung in sozialen Netzen ohne Einwilligung der fotografierten oder gefilmten Personen erst einmal unzulässig. Es sei den, es handelt sich um Personen des öffentlichen Interesse. Aber auch da sind gewisse Grenzen zu beachten! Ich bin kein Paparazzi und filme ausschließlich zu Erinnerung an Urlaubserlebnisse.
Das Problem vieler DashCam- Nutzer ist, dass sie, wenn sie gefragt werden, sagen, dass sie filmen um Beweise für Verkehrsvergehen dokumentieren können. Das ist deren Fehler! Hier wird in das Persönlichkeitsrecht Anderer bewusst eingegriffen! Wenn ich einen Urlaubsfilm drehe und dabei ungewollt und ohne Vorsatz zufällig ein Unfall mit aufgezeichnet wird, sieht das ganz anders aus...
Wir wollen Erinnerungsfilme unserer Wohnmobilreisen ausschließlich für uns selber machen. Mir der Begründung dürfte das kein Problem sein. Wenn dann rein zufällig ein Unfall aufgezeichnet wird, kann ich mir überlegen, ob ich diesen Teil des Film der Polizei übergebe oder nicht... Ob das dann später in einem Gerichtsverfahren verwertet wird entscheidet der Richter.
Film- und Fotoaufnahmen zu rein privaten Zwecken, Urlaubserinnerungen, dürften man wohl kaum verbieten können. Natürlich wäre jegliche Veröffentlichung in sozialen Netzen ohne Einwilligung der fotografierten oder gefilmten Personen erst einmal unzulässig. Es sei den, es handelt sich um Personen des öffentlichen Interesse. Aber auch da sind gewisse Grenzen zu beachten! Ich bin kein Paparazzi und filme ausschließlich zu Erinnerung an Urlaubserlebnisse.
Das Problem vieler DashCam- Nutzer ist, dass sie, wenn sie gefragt werden, sagen, dass sie filmen um Beweise für Verkehrsvergehen dokumentieren können. Das ist deren Fehler! Hier wird in das Persönlichkeitsrecht Anderer bewusst eingegriffen! Wenn ich einen Urlaubsfilm drehe und dabei ungewollt und ohne Vorsatz zufällig ein Unfall mit aufgezeichnet wird, sieht das ganz anders aus...
Grüße vom Diesel-Georg